Motorräder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein fahren
Schlüsselzahl 196 (B196)
Ab Januar 2020 besteht die Möglichkeit mit einer Fahrerschulung, ohne Prüfung,
Motorräder der Klasse A1 zu fahren.
Voraussetzungen:
- mindestens 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Teilnahme an einer Fahrerschulung mit mindestens 9 X 90 Minuten (4 mal Theorie und 5 mal Praxis)
Berechtigung:
- Krafträder Hubraum max. 125 cm³,
- Motorleistung max. 11 kW;
- Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
- Mit Elektromotor Verhältnis Leistung / Leermasse mindestens 0,08 kw / kg
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