Geplante Fahrstunden, zum Beispiel im Krankheitsfall, können nur noch dann abgesagt werden, wenn für die genannte Krankheit ein tagesaktuelles Attest des Arztes vorliegt. (Der TÜV hat die gleichen Vertragsbedingungen).
Sollten dennoch Fahrstunden abgesagt werden, bzw. gar nicht angetreten werden, ist eine Fehlstunde, pro 45 Minuten geplanter Fahrstunde, zu bezahlen.
Ebenso verhält es sich mit geplanten Fahrstunden, die nicht mindestens 2 Werktage vor der geplanten Fahrstunde abgesagt werden, z.B. via Telefon, mit dem jeweiligen Fahrlehrer, die aus egal welchen Gründen nicht angetreten werden.
Zu diesem Schritt muss man kommen, da es mehr und mehr Mode wird, geplante Fahrstunden aus Unlust oder Desinteresse, einfach nicht anzutreten bzw. dann eine Krankheit vorzuschieben.
Man darf nicht vergessen, dass Fahrlehrer nur Verdienst erhalten, wenn sie auch Fahrstunden erteilen
bzw. deren Gehalt bei Krankheit von der Fahrschule übernommen wird!!!
Staffelung und Preise der Fehlstunden
Das erste Mal krank mit tagesaktueller Krankmeldung vom Arzt:
Der Fahrschüler trägt als Ausfallentschädigungen 25 Prozent der Kosten pro vereinbarter Fahrstunde.
Das zweite Mal krank mit tagesaktueller Krankmeldung vom Arzt:
Der Fahrschüler trägt als Ausfallentschädigungen 50 Prozent der Kosten pro vereinbarter Fahrstunde.
Das dritte Mal krank oder nicht fristgerecht ( mindestens 2 Werktage ) abgesagt:
Der Fahrschüler trägt als Ausfallentschädigung 75 Prozent der Kosten pro vereinbarter Fahrstunde.
Wir versuchen auch bei nicht rechtzeitig abgesagten Fahrstunden unser Möglichstes, um die Fahrstunde anderweitig zu vergeben um für Dich Kosten zu vermeiden. Ansonsten gelten ausnahmslos die oben genannten Regeln.